Fördermöglichkeiten von Bund, Land und EU
Sowohl die Europäische Union als auch Bund und Länder und spezielle Förderbanken bieten Förderprogramme für alle Unternehmensphasen an. Möglich sind zinsgünstige Kredite, Zuschüsse, Bürgschaften bzw. Haftungsfreistellungen und Beteiligungsfinanzierungen.
Die häufigste Form der Mittelstandsförderung sind zinsgünstige Kredite. Sie werden von öffentlichen Stellen subventioniert und bieten feste Zinsen während der Laufzeit sowie meist tilgungsfreie Anlaufzeiten.
Unter bestimmten Umständen gewährt der Staat auch Zuschüsse. Diese muss der Unternehmer im Gegensatz zu Krediten nicht zurückzahlen.
Wenn die Kreditsicherheiten nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit der Besicherung durch
Haftungsfreistellungen und Ausfallbürgschaften. Diese stellen spezielle Bürgschaftsbanken zur Verfügung.
Zusätzliches Eigenkapital bieten öffentlich geförderte Beteiligungsgesellschaften. Die in der Regel als stille Beteiligungen gewährten Finanzierungen werden oft für Unternehmen in der Expansionsphase oder bei Betriebsübernahmen vergeben.
Öffentliche Fördermittel müssen fast immer über die Hausbank beantragt werden. Dadurch wird zum einen das umfangreiche Know-how der Hausbanken genutzt, zum anderen können mittelständische Unternehmen so eine maßgeschneiderte Gesamtfinanzierung aus einer Hand erhalten.
Der Genossenschaftliche Staatshilfen-Ratgeber - GENO-STAR - bietet einen ersten Überblick über staatliche Finanzierungshilfen.
www.foerderberater.de

