Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer gilt seit dem 01. Januar 2009. Mit ihr folgt Deutschland dem europäischen Trend, dass private Kapitalerträge direkt und endgültig bei der Auszahlung besteuert werden.
Abgeltungssteuer
- 25 % Kapitalertragsteuer
- 5,5 % Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer)
- ggf. Kirchensteuer
Durch die direkte Besteuerung sind diese Einnahmen nicht mehr in der Einkommensteuerveranlagung anzugeben (Ausnahme: Der persönliche Steuersatz ist niedriger als 25 %.).
Von der Abgeltungssteuer werden folgende Kapitalerträge erfasst:
- Zinsen und Dividenden
- Erträge aus Investmentanteilen
- Erträge aus Genussrechten
- Erträge aus der Veräußerung bzw. Rückgabe von Wertpapieren,
soweit diese Finanzinnovationen darstellen - Erträge aus Bausparverträgen
- Erträge aus Termingeschäften
- Erträge aus Zertifikaten
Durch die Abgeltungssteuer ändert sich die Verwaltung und Gültigkeit von Freistellungsaufträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen nicht.
Es gelten folgende Freibeträge:
- 801,- Euro Sparer-Pauschbetrag für Ledige
- 1.602,- Euro Sparer-Pauschbetrag für Verheiratete
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