Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer gilt seit dem 01. Januar 2009. Mit ihr folgt Deutschland dem europäischen Trend, dass private Kapitalerträge direkt und endgültig bei der Auszahlung besteuert werden.

Abgeltungssteuer

  • 25 % Kapitalertragsteuer
  • 5,5 % Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer)
  • ggf. Kirchensteuer

Durch die direkte Besteuerung sind diese Einnahmen nicht mehr in der Einkommensteuerveranlagung anzugeben (Ausnahme: Der persönliche Steuersatz ist niedriger als 25 %.).

Von der Abgeltungssteuer werden folgende Kapitalerträge erfasst:

  • Zinsen und Dividenden
  • Erträge aus Investmentanteilen
  • Erträge aus Genussrechten
  • Erträge aus der Veräußerung bzw. Rückgabe von Wertpapieren,
    soweit diese Finanzinnovationen darstellen
  • Erträge aus Bausparverträgen
  • Erträge aus Termingeschäften
  • Erträge aus Zertifikaten

Durch die Abgeltungssteuer ändert sich die Verwaltung und Gültigkeit von Freistellungsaufträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen nicht.

Es gelten folgende Freibeträge:

  •    801,- Euro Sparer-Pauschbetrag für Ledige
  • 1.602,- Euro Sparer-Pauschbetrag für Verheiratete

 

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