Unternehmensnachfolge will geplant sein
Viele Unternehmer, die ihre Firmen selbst gegründet und jahrzehntelang geführt haben, betrachten ihr Lebenswerk nicht als Arbeit, von der es sich auszuruhen gilt, sondern als Lebensaufgabe und möchten so lange wie möglich das Ruder in der Hand halten. Damit der Ruhestand auch hält, was er verspricht: Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen und Steuervorteile nutzen, ob bei Verkauf oder Vererbung Ihres Unternehmens. Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
Dennoch sollten Sie sich rechtzeitig über eine mögliche Nachfolge Gedanken machen, denn nicht nur altersbedingte Gründe können zu einem vorzeitigen Arbeitsausfall des Unternehmers führen.
Eine Krankheit, ein Unfall oder durch andere äußere Einflüsse veränderte Lebensumstände machen es dem Unternehmer manchmal unmöglich, die eigene Firma weiter zu führen. Fehlt dann eine vorausschauende Planung, kann dies für das Unternehmen im schlimmsten Fall das Aus bedeuten, für Ihre Familie den finanziellen Ruin und für Ihre Mitarbeiter den Verlust ihrer Arbeitsplätze.
Welche Ziele verfolgen Sie?
Was wünschen Sie für sich, was für das Unternehmen? Wie sieht es mit Ihren persönlichen Zielen aus? Sie möchten sich und Ihre Familie wirtschaftlich absichern. Möchten Sie weiterhin, beispielsweise bei Übergabe an ein Familienmitglied, ein Mitspracherecht nach dem Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen?
Oder möchten Sie einen klaren Schlussstrich ziehen und sich ganz zurückziehen? Falls ja, haben Sie bereits Ideen wer sich für Ihr Unternehmen interessieren könnte? Und haben Sie sich auch über die steuerlichen Auswirkungen eines Verkaufs Ihrer Firmenanteile Gedanken gemacht?
Ihr Nachfolger
Die Zeiten, in denen der Sohn oder die Tochter ein Familienunternehmen automatisch übernahm, sind aber vielerorts vorbei. Fragen Sie also Ihre Kinder rechtzeitig, ob sie sich für die Nachfolge interessieren. Gibt es diese Möglichkeit nicht, müssen Sie sich anderweitig nach einem Nachfolger umsehen. Je eher Sie sich um die Nachfolgefrage kümmern, desto sicherer können Sie sein, dass Sie entscheiden, wie es mit Ihrem Unternehmen weiter geht. Nicht immer ergibt es sich von selbst, wer Ihre Nachfolge antritt. Wenn sich in unmittelbarer Umgebung auf Anhieb niemand findet - keine Panik. Überlegen Sie im Vorfeld, welche Ergebnisse Sie von Ihrer Nachfolgeregelung erwarten.
Nachfolge innerhalb der Familie
Viele Unternehmer sehen es gern, wenn die Firma in der Familie bleibt. Lange Zeit war die Fortführung des Unternehmens durch Verwandte, in der Regel die Kinder, die übliche Firmenweitergabe. Diese kann auf dem Wege der Erbschaft oder durch Schenkung erfolgen, unter Umständen auch als Verkauf. Achten Sie bei einer Schenkung besonders auf Ihre eigene finanzielle Absicherung, zum Beispiel in Form einer stillen Beteiligung oder einer privaten Versorgungsrente.
Insbesondere bei der Weitergabe eines Unternehmens an Verwandte spielt auch die steuerliche Komponente eine besondere Rolle. Erbschafts- und Schenkungsteuer wollen ebenso berücksichtigt werden wie Körperschafts- und Einkommensteuer. Sie sollten aber die steuerliche Komponente im Gesamtrahmen betrachten - nicht immer ist die steuerlich günstigste Variante der Unternehmensweitergabe die beste aller Möglichkeiten.
Verkauf
Möchten Sie Ihr Unternehmen nicht innerhalb der Familie weitergeben oder steht Ihnen diese Möglichkeit nicht zur Verfügung, können Sie natürlich an Fremde verkaufen. Möglicherweise möchte ein langjähriger Mitarbeiter die Firma übernehmen? Oder Sie haben einen erfolgreichen Geschäftspartner aus der "zweiten Reihe", der sich
selbständig machen möchte? Wenn Sie niemanden kennen, können wir Ihnen helfen, den passenden Nachfolger zu finden.
Auch wenn Unternehmen seit Jahren erfolgreich am Markt agieren, irgendwann steht dieÜbergabe an die nächste Generation an. Sprechen Sie mit uns - unsere Berater informieren Sie über rechtliche, betriebliche und finanzielle Aspekte der Nachfolge.
Sie haben Fragen und möchten sich beraten lassen? Vereinbaren Sie einen Termin, gern klären wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.

